ADV-Trading Abschlepp u. Bergungsdienst GmbH

Immer wieder ein Ärgernis: FALSCHPARKER

  • Behindern den Geschäftsablauf 
  • Blockieren Rettungswege 
  • Kosten Zeit und Nerven 
  • Erzeugen Personal- & Verwaltungsaufwand
Doch hierzu gibt es eine eindeutige Rechtsprechung, die es den Inhaber der Parkfläche ermöglicht sich gegen eine sogenannte verbotene Eigenmacht des Falschparkens zu wehren.

Weiter ist es dem Geschädigten möglich die entstandenen Kosten durch eine Abtretungserklärung direkt durch das Abschleppunternehmen einfordern zu lassen. So muss der Auftraggeber nicht in Vorkasse treten und sich auch nicht selbst mit dem Falschparker auseinandersetzen.

Einzige Vorraussetzung: Die Parkfläche muss entsprechend gekennzeichnet sein.